Beitragsordnung
Beiträge
- Der Jahresbeitrag beträgt für ordentliche Mitglieder mindestens 70 €.
- Der ermäßigte Jahresbeitrag für ordentliche Mitglieder (Arbeitslose, und Sozialhilfeempfänger) beträgt mindestens 35 €.
- Studierende zahlen einen symbolischen Beitrag von 5 €.
- Es besteht auf formlosen Antrag hin die Möglichkeit einer gänzlichen Beitragsbefreiung aus sozialen Gründen.
- Fördermitglieder setzen ihren Jahresbeitrag selbst fest.
- Fördermitglieder, die juristische Personen sind, zahlen einen jährlichen Mindestförderbeitrag von 110 €.
- Neumitglieder, deren Eintritt ab 1. Juli eines Jahres erfolgt, zahlen den halben Jahresbeitrag für das laufende Jahr.
- Beiträge sind bis Jahresende für das laufende Jahr zu entrichten.

