Beitragsordnung

Beiträge

  • Der Jahresbeitrag beträgt für ordentliche Mitglieder mindestens 70 €.
  • Der ermäßigte Jahresbeitrag für ordentliche Mitglieder (Arbeitslose, und Sozialhilfeempfänger) beträgt mindestens 35 €.
  • Studierende zahlen einen symbolischen Beitrag von 5 €.
  • Es besteht auf formlosen Antrag hin die Möglichkeit einer gänzlichen Beitragsbefreiung aus sozialen Gründen.
  • Fördermitglieder setzen ihren Jahresbeitrag selbst fest.
  • Fördermitglieder, die juristische Personen sind, zahlen einen jährlichen Mindestförderbeitrag von 110 €.
  • Neumitglieder, deren Eintritt ab 1. Juli eines Jahres erfolgt, zahlen den halben Jahresbeitrag für das laufende Jahr.
  • Beiträge sind bis Jahresende für das laufende Jahr zu entrichten.